Urheberrechtlich geschützte Texte sind immer tantiemepflichtig. Dies gilt auch für nicht-kommerzielle Veranstaltungen. Bitte beachten Sie, dass bei allen Anfragen die Rechtelage zunächst geklärt werden muss. Eine ausgefüllte und abgeschickte Aufführungsrechte-Anfrage ist in keinem Falle mit einer automatischen Einräumung der angefragten Rechte verbunden.
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